Laut Finanzministerium sind das zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.
Nicht betroffen sind Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süßungsmitteln, also sogenannte Zero-Getränke.
Die Bundesregierung möchte alle Betriebe von der Steuer befreien, die bis zu einer Million Liter im Jahr produzieren. Das muss aber von der EU-Kommission erlaubt werden. Sollte die Kommission ein Veto einlegen, soll es zumindest Ausnahmen für Betriebe mit jährlicher Produktionsmenge bis zu 70.000 Liter geben.