Die neue Steuer soll auf gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter anfallen. Laut Finanzministerium sind das zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.
Nicht betroffen sind Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süßungsmitteln, also sogenannte Zero-Getränke.
Ausnahmenregelungen soll es für kleine, unabhängige Hersteller geben. Die Bundesregierung möchte alle Betriebe von der Steuer befreien, die bis zu einer Million Liter im Jahr produzieren. Das muss aber von der EU-Kommission erlaubt werden. Sollte die Kommission ein Veto einlegen, soll es zumindest Ausnahmen für Betriebe mit jährlicher Produktionsmenge bis zu 70.000 Liter geben.